Subscribe to Comments sorgt für Abmahnung

Ach du meine Güte, es gibt tatsächlich Spaßvögel, die einen abmahnen, nur weil sie eine E-Mail von einem bekommen haben. So ist es wohl dem Upload Magazin wegen des Plugins Subscribe to Comments ergangen. Damit kann man ein Häckchen setzen und bekommt fortan Mails, wenn neue Kommentare zu dem Artikel eintrudeln. Nutze ich gerne und hatte ich bis vor ein paar Minuten auch auf meinem Blog eingebaut.

Allerdings kann man natürlich auch eine falsche Mailadresse eintragen, das Häckchen setzen und wenn sehr viele Kommentare geschrieben werden und das Blog gewerblich ist (die meisten mit Werbung drauf), dann ist das scheinbar abmahnfähiger Spam. Blöde Sache. Es gibt andere Plugins, die das mit einem Opt-In lösen … werd ich mal ausprobieren.

Spam bzw. unerwünschte Mails auf Grund von Falscheintragungen ist also abmahnfähig? Ich wollte schon immer mal jemanden abmahnen. Wie viel Geld kriegt man denn dafür? Mega-Downloads.net (eine Seite, die 100 Euro für den Download von Freeware und Open Source verlangt, wenn man sich registriert) hat mir nämlich erst eine Rechnung, dann eine Mahnung und auf meinen freundlichen Hinweis, dass ich nicht ihr Kunde bin und ein Spaßvogel wohl meine Mailadresse (unsinn at sebbi.de) in ihrem Formular verwendet hat, teilten sie mir mit, dass sie den Widerruf nicht anerkennen. Eindeutig Spam, finde ich … oder?


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Kommentare

3 Antworten zu „Subscribe to Comments sorgt für Abmahnung“

  1. […] Wie ein Richter jetzt wirklich entscheiden würde ist unklar. Er und viele andere gehen den sicheren Weg und deaktivieren das […]

  2. Avatar von Tobias

    Habe das PlugIn mal umprogrammiert, jetzt mit Double-Opt-In Feature!
    http://www.tobiaskoelligan.de/internet/subscribe-to-comments-mit-double-opt-in-pruefung/

    Bitte mal testen :)

  3. Avatar von Dürrbi

    Wenn ich ein Double-OPT-IN machen muss, nur um einen Kommentarabo zu bekommen, ist ja das Hauptaugenmerk weswegen ich das Plugin selbst auch nutze – das „schnelle“ Abonnieren – ja wieder dahin.

    Dann kann ich ja gleich zu den Ursprüngen zurückkehren und den Artikelfeed abonnieren :-(

    Gegen versehentlichen Abonnieren habe ich mich allerdings für das Nicht-Vorbelegen der Option entschieden.