Garantie/Gewährleistung und fehlende Android Updates

Wenn man in unserem Land etwas kauft hat man bekanntlich 2 Jahre Gewährleistung und sagen wir mal 1 Jahr Garantie (üblich bei Handys, aber kann natürlich variieren). Und wie es leider so ist, endet bei den meisten Herstellern mit Androidgeräten der Support mit neuer Software meist schon direkt nach dem Kauf oder wenige Monate später. Kleinere Updates werden in der Regel schon angeboten, aber auf neue, sogenannte Hauptversionen kommt das „alte“ Gerät nicht. So z.B. auch das Samsung Galaxy S, für das es kein Update auf Android 4.0 geben wird, zumindest nicht offiziell.

Zurück zur Garantie bzw. Gewährleistung. In letzterem Fall muss man als Kunde nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kauf existierte. Nun, das ist im Falle eines Sicherheitslecks in der Regel der so. Kann man nun also wegen eines Softwarebugs bzw. einer Sicherheitslücke, die schon längst in der aktuellsten Androidversion geschlossen wurde, das Gerät auf Gewährleistung zurückgeben und Nachbesserung/Umtausch/Kaufrücktritt fordern?

Hat das mal wer probiert? Oder gilt das immer nur für die Hardware. Ist Software dann kein Produkt? Denkt mal drüber nach …


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Kommentare

2 Antworten zu „Garantie/Gewährleistung und fehlende Android Updates“

  1. Avatar von Stefan

    Wäre bestimmt interessant diese Fragestellung mal Gerichtlich klären zu lassen, wobei das wahrscheinlich eh eine Sache der Definition sowie Auslegung ist, wie Anwälte es meistens formulieren.

    Hast du etwa ein Samsung Galaxy S ?

  2. Avatar von Sebastian Herp via Facebook

    Nein, bisher nur Nexus Geräte. Aber man liest ja immer mal wieder die traurigen Supportgeschichten in denen Hardwarehersteller ihr millionenfach verkauftes Topgerät nur wenige Monate nach Erstauslieferung aufgeben …