Apples „Bounce Back“ Patent

Man wird irgendwie darüber gelesen oder davon gehört haben. Apple hat Samsung verklagt und Samsung hat verloren (natürlich gehen sie in Berufung). Unter anderem ging es auch um die Bestätigung von lustigen Softwarepatenten für die Apple im Vergleich zu den Hardwarepatenten anderer Firmen Unsummen verlangt bzw. verlangen will, weil das ja die „User Experience“ sei und damit entscheidend. Dass so ein Gerät ohne die Funktionen der Hardware nicht existieren kann, sei dabei mal geschwind unter den Tisch gekehrt.

Absurde Patente gibt es ja immer mal wieder. Von den meisten hört man nie etwas, einige gelangen aber in die Schlagzeilen. Amazons 1-Klick-Patent sei hier exemplarisch erwähnt. Aber hier geht es mir um das „Bounce Back“ Patent von Apple (US7469381) … man muss ja schon fast von Glück schreiben, dass dieses Patentsystem nur in Amerika existiert.

If an edge of the electronic document is reached while translating the electronic document in the first direction while the object is still detected on or near the touch screen display, an area beyond the edge of the document is displayed. After the object is no longer detected on or near the touch screen display, the document is translated in a second direction until the area beyond the edge of the document is no longer displayed.

Ok, so weit so gut. Versetzen wir uns mal in die Lage eines x-beliebigen Programmierers, der eine Scrollfunktion implementieren möchte. Man möchte also gerne ein Dokument, welches größer als der Anzeigebreich ist, mit dem Finger oder Zeiger mitlaufen lassen. Dazu bekommt man vom System bei jeder Bewegung Koordinaten geliefert und schiebt das Dokument um entsprechend viele Pixel in diese Richtung. Wenn man nichts weiter als das macht, dann wird das verschobene Objekt unweigerlich irgendwann eine Lücke zum Bildschirmrand lassen, eben wenn es „zu weit“ verschoben wird („reached an edge“), und so einen Bereich außerhalb bzw. hinter dem Dokument anzeigen.

Weil das doof aussieht wird der Programmierer sich vielleicht denken, ok … wenn der Benutzer loslässt, dann schiebe ich das Dokument einfach wieder zurück an die Ecke, damit es wieder passt. Das geht a) mit direkter Festlegung dieser Koordinaten oder b) mit einer kleinen Animation damit es hübsch wirkt. Ein relativ simpler Gedanke auf den jeder beinahe sofort kommen kann. Und genau das ist der Inhalt von Apples ‚381 Patent. Etwas mit so gut wie keiner messbaren Erfindungshöhe, zumal es dann noch einschränkend nur für Touchscreens und nur für Berührung mit dem Finger gilt und auch nur wenn es sich um eine Webseite, Bild, Text, Tabelle, Email, Präsentation oder eine Liste von Einträgen handelt. Also ein Spezialfall der allgemeinen Lösung dieser Problemklasse.

Um in den USA dieses Patent nicht zu verletzen müsste man eine normale Scrollfunktion also extra mit zusätzlichen Überprüfungen versehen damit das Dokument z.B. nicht über den Rand hinaus verschoben werden kann (Android ohne Modifizierungen der Hersteller macht das so) oder auf andere Tricks zurückgreifen.

Ich gebe ja zu, das iPhone hat so ziemlich als erstes Gerät diesen Effekt wahrnehmbar (d.h. in großen Stückzahlen) benutzt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass vor 2007 kein Mensch eine Objekt-verschiebe-Funktion-mit-elastischem-an-den-Rand-des-Anzeigebereichs-zurückfedern programmiert hat.

Zum Glück sind solche Späße in Europa größtenteils nicht patentierbar. Vielleicht in Zukunft ein Standortvorteil?

P.S.: Einige argumentieren, dass dieses Patent auch „Scroll down to Refresh“ abdecken würde. Das denke ich allerdings nicht, denn wie schon geschrieben deckt das Patent nur einige sehr spezielle Fälle ab. So muss der außerhalb sichtbare Bereich entweder schwarz, grau, weiß oder eine andere Farbe (nicht durchsichtig) haben und sich sichtbar vom Dokument abheben. Diese Refreshfunktion ist aber, zumindest in der Implementierung in der ich sie verwende, einfach nur ein weiterer Listeneintrag im Dokument, damit Teil des Dokuments selbst und eben nicht außerhalb auch wenn der Eintrag in der Liste sich sichtbar vom Rest der Liste unterscheidet. Ergo nicht abgedeckt …


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Kommentare

4 Antworten zu „Apples „Bounce Back“ Patent“

  1. Avatar von Markus C. Baumer

    Das erinnert mich ein bisschen an die Geschichte mit der Erfindung des Rollkoffers: Dieser wurde erst in den 70ern zum Patent angemeldet, also sogar noch nach der Mondlandung.

    Vorher wurden keine Koffer hergestellt, die unten Rollen haben. Eigentlich eine so einfache wie naheliegende Idee. Im Nachhinein betrachtet ist dies immer leicht zu sagen, wenn man etwas benutzt und es aus dem eigenen Alltag nicht wegzudenken ist.

    Ich habe, wenn ich in der Vor-iPhone-Zeit etwas programmiert hatte, dass sich innerhalb eines bestimmten Rahmens bewegen musste, immer die von dir angesprochenen zusätzlichen Abfragen eingebaut. Wenn aktuelle Position größer als erlaubt, dann Stopp. Ich hab nie daran gedacht: okay, ein bisschen lass ich dich über das Ziel hinausschieben, aber wenn du los lässt oder zu weit schiebst, bewege ich die automatisch auf die richtige Position.

    Heute, wo ich unter anderem für iOS-Geräte programmiere ist das ja quasi Standard.

    Ich finde dieses ganze Patentgewurschtel nicht prickelnd, zumal ich auch für diverse Produkte, die ich verkaufe selbst Lizenzgebühren abführen muss. Vor allem stören einen natürlich Trivialpatente oder „Prior-Act“.

    Aber nach dem Ganzen „Apple hat sich runde Ecken patentieren lassen“-Bashing, war das eindruckvollste, das Apple beim dem Gerichtsprozess präsentiert hatte eine Grafik mit Smartphone vor dem iPhone und Smartphones nach dem iPhone.

    Was hab ich mich damals auf meinem XDA mit Windows Mobile/CE/Phone und dem Stylus abgemüht, wo ich das heute alles einfach mit einem Fingertouch machen kann. Das ist so einfach. Aber wieso wurde das früher nicht so gemacht?

    (PS: Ja, ich weiß, die Rollkoffer-Sache ist etwas differenzierter zu betrachten)

    1. Avatar von Sebastian H.

      Naja, aber mit diesem Patent verhält es sich doch eher so wie wenn es erst nur Rollkoffer gegeben hätte und danach ein Koffer ohne Rollen „erfunden“ wurde und patentiert wird ;-)

      Ob man nun Abfragen einbaut damit es nicht über den Rand geht oder ob man nach dem Loslassen korrigiert (oder auch nicht) ist wohl pure Geschmackssache. Es ist auf jeden Fall ein kleiner Zusatzaufwand es anders zu machen als es im Patent steht, oder nicht?

      1. Avatar von turbomöhre

        Ist dir zum Beispiel mal aufgefallen, dass Apple so ziemlich der einzige ist, der das Pull-to-refresh NICHT einsetzt?

        1. Avatar von Sebastian H.

          Die aktuelle iOS6 Version benutzt Pull-to-refresh.

          Aber darum geht es nicht. In so gut wie jeder Anwendung mit Listen kann man die Listen beim Scrollen weiter ziehen und sie werden dann animiert wieder zurückgesetzt. Um das geht es in dem Patent.