Die EULA des Servicepack 2 für Windows XP

Da ist sie schon wieder, die EULA („End User Licence Agreement“). Microsoft und viele andere Firmen packen sie ihren Prdukten bei und der gemeine Anwender klickt brav auf „I agree“ und denkt sich nichts bei.

Was also steht nun in der EULA des Windows XP Servicepack 2?

  1. 1. ALLGEMEINES
    Es fällt auf, dass das Wort in kapitalen Lettern geschrieben ist. Muss das wirklich sein? Dann steht dort weiter:

    Dieses EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen
    (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und
    Microsoft Corporation („Microsoft“).

    Wirklich wahr? Wenn ich auf „I agree“ drücke, dann unterschreibe ich einen Vertrag? Gut, das war jetzt nicht ein Kauf, sondern ein Update, aber was wenn ich mir Windows gerade frisch gekauft hätte. Ist das wirklich relevant was da drin steht? Niemand hat mir das an der Kasse vorgelesen, noch konnte ich es irgendwo auf der Packung finden. Nach Abschluss des Kaufvertrages also noch ein Vertrag?

  2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR IHRE
    VERWENDUNG DER BS-KOMPONENTEN
    Das ist lustig. Unter a) erlauben sie einem das Update bzw. eine Kopie des Updates auch allen Computern, die man besitzt ausführen, etc zu dürfen. Ha! Unter b) kommt nun der Hammer:

    Alle Ihnen in diesem ergänzenden EULA
    nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.
    Die BS-Komponenten werden lizenziert, nicht verkauft.

    Ja wahnsinn! Das gleiche steht übrigens in der Original-EULA zu Windows XP. Man kauft also kein Produkt, man lizenziert es nur. Und mit dieser Tatsache entzieht einem Microsoft so ziemlich alle Rechte, die man an einem Produkt haben könnte, außer eben, es freundlicherweise verwenden zu dürfen.

  3. GERÄTEVERBINDUNGEN
    Im Wesentlichen geht es hier darum, den Windowsrechner nicht als Terminalserver zu verwenden (z.B. durch Anschluss mehrere Tastaturen/Bildschirme). Schlichtweg verboten.
  4. REMOTEDESKTOP
    Hier steht, dass man nur auf seinen eigenen Rechner per Remotedesktop zugreifen darf, wenn man der alleinige Hauptbenutzer des Rechners ist. In allen anderen Fällen muss man eine gesonderte Lizenz erwerben. Benutzer der Home Edition von Windows XP dürfen dieses Feature nicht verwenden. Und das beste sonstige „Software, die eine ähnliche Funktionalität zu einem ähnlichen Zweck bereitstellt“ darf ebenfalls nicht verwendet werden. Das schließt wohl PCAnywhere oder VNC mit ein.
  5. AUTOMATISCHE INTERNETBASIERTE DIENSTE
    Hier erklärt Microsoft, dass verschiedene Dienste auf das Internet zugreifen und dies standardmäßig bei der Installation schon so eingestellt wird. Sie rufen allerdings keine persönlichen Informationen ab. Die Dienste sind:
    a) Windows Update
    b) Webinhaltfeatures (irgendwelche Helferlein, die im Such-Assistent oder im Hilfe- und Supportcenter eingebaut sind)
    c) Digitale Zertifikate
    d) Automatische Aktualisierung von Stammzertifikaten
    e) Windows Media Player
    f) Verwaltung digitaler Rechte für Windows Media
  6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    So, ich hab einige übersprungen, das nicht so interessant ist, aber die Haftungsbeschränkung ist beinahe schon das beste. Von Kritikern von Open Source Software immer wieder ins Feld geführt ist die Tatsache, dass man bei derartiger Software keinen Hersteller dahinter stehen hat, wenn etwas schiefläuft. Nun, steht Microsoft hinter ihren Produkten? Ich glaube nein …

    Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei
    Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den
    gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie die BS-Komponenten
    in Deutschland oder in Österreich erworben haben
    , haftet
    Microsoft auch bei Verletzung von Leben, Körper oder der
    Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Wie schön, wir haben Glück. In anderen Ländern ist es wohl egal … manchmal Frage ich mich ja, ob diese ganzen Bugs, die dazu führen, dass es Würmer und Viren so einfach haben, nicht einfach grobe Fahrlässigkeit seitens Microsoft sind. Hat noch keiner versucht auf Schadensersatz zu klagen?

    Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie
    die BS-Komponenten jedoch in Deutschland erworben
    haben
    , haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn
    Microsoft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen
    Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und
    vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen
    einschließlich unerlaubter Handlung haftet Microsoft auch in
    Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.

    Oh, schon wieder was, was nur in Deutschland gilt? Beängstigend.
    In der EULA von Windows XP selbst finden wir dazu unter Punkt 12. und 13. das was andere Länder erwartet. Nämlich a) Ausschluss von Folgeschäden und b) Haftung maximal auf den Wert des Produktes oder 5 US-Dollar (je nachdem was höher liegt) beschränkt. Toll, nicht?

Es gibt schon wirklich einige haarsträubende Abschnitte in den EULAs von unser aller Liebling Microsoft. Verhält sich beinahe schon wie mit Tonträgern. Man kauft sie und darf dann doch nicht wesentlich mehr mit der CD anfangen, als sie in der Stereoanlage anzuhören (sofern der Kopierschutz nicht auch das verhindert). Und das schlimmste daran: in Zukunft wird es nur noch solche Geschäftsmodelle geben. Der Anwender zahlt für die Nutzung einer Software auf irgendwelchen Servern und hat auf seinem Heim-PC gar keine eigene Software mehr laufen.

Ich aber möchte ein Produkt besitzen können. Software ist, wenn man es so will, ein Produkt und wenn ich es erwerbe will ich damit machen dürfen was ich will. Und hier kommt Open Source wieder ins Spiel :-) Freie Software gibt einem genau diese Rechte und ich glaube fest daran, dass am Ende diese freie Software gewinnen wird. Es wird keine dummen Terminals geben, die auf die Zentralrechner großer Firmen zugreifen um mal eben eine Geburtstagseinladung mit Word2010 zu schreiben. Die Menschen werden weitere Gängelung bald einfach nicht mehr schlucken! Beraubung von Freiheiten durch versprochene Pseudosicherheit (bei Software wie auch z.Z. in der Politik) ist einfach nicht der Weg den wir gehen werden … nieder mit den Softwarepatenten! Fragt sich nur, wie man dafür sorgt, dass auch Macher kostenloser Produkte nicht am Hungertuch nagen müssen? *g*


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Kommentare

3 Antworten zu „Die EULA des Servicepack 2 für Windows XP“

  1. Avatar von Zlaf Rapatz
    Zlaf Rapatz

    Danke, hatte nach diversen abstürzen diverse, xp versionen probiert. jetzt läuft did stabil mit xp2 firewall hatte bis ebendgerade did automatische update an und wunderte mich warum sie mich nicht nach einer instalation rausläst : da steht da EULA – klang wie eule, so beobachtungstechnich, dacht mir; mus ja nich sein- gegoogelt und ihr bericht hat gezeigt, das ich mich um dis linux ding wohl kümmern/durchwühlen mus, da mir die ms stresse wirklich nervt.
    Danke
    Zlaf.
    P.S.:wennse etwas kohle + ahnung im amerikanischen gerichtswesen + die möglichkeit ermitteln das es wirklich möglich ist :….verklagen sie ihn !!!!

  2. Avatar von Sebbi

    Hmmm … bitte? Wenn’s hilft, freu ich mich :-)