Gestern habe ich eine Rezension über PokerStrategy.com geschrieben und in den Kommentaren hat sich gleich jemand zu Wort gemeldet und über seine Erfahrungen mit Abmahnungen und Poker geschrieben.
Sebbi, kannst du den Anwalt grüßen, wenn er dir nach Kenntnis des Artikels die Abmahnung über 920 Euro zuschickt? Er war eigentlich ganz nett.
Weiter schreibt evologIQ noch eine Urteilsbegründung und verweist auf §284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels). 920 Euro für einen Link auf eine Pokerseite … harter Tobak. Meine Meinung: ich verlinke nicht auf eine Pokerseite die Glücksspiele veranstaltet. Das ist ein Unterschied … allerdings – und jetzt kommt’s – PokerStrategy.com selbst verlinkt auf diese Glücksspiele. Das Impressum ist eine Adresse in Gibraltar und somit sind sie fein heraus … aber was ist mit den Spielern … mir?
Hier kommt §285 StGB ins Spiel:
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Ich habe mich also strafbar gemacht und PokerStrategy.com stiftet zu dieser Straftat an? Hmm …
Und weil ich schon in den Kommentaren auf die Fernsehwerbung hingewiesen habe. Partypoker.net (das .net ist wichtig, denn dort gibt es keine Spiele mit echtem Geld) wirbt ja bekanntlich ziemlich offensiv im TV als Pokerschule, aber tauscht man .net durch .com landet man auf der gleichen Seite nur mit der Möglichkeit um Geld zu spielen. Haarspalterei!
Und dann gibt es noch 888.com, die Pokerturniere auf DSF oder Das Vierte (keine Ahnung?) sponsern. Auf deren Seite gibt es auch das Spiel um Geld.
Also was nun? Mache ich mich strafbar bzw. habe ich mich strafbar gemacht durch meine Rezension? Trigami? Schon wieder so ein Fettnäpfchen? Oder kann man diese Norm ignorieren weil sie angeblich gegen EU-Recht verstoßen soll und es sowieso noch nie ein Urteil zu diesem Paragraphen gegeben haben soll? Hilfe!
Hab noch einen älteren Law Podcast zum Thema gefunden.