Das letzte Trigami Review … illegal?

Gestern habe ich eine Rezension über PokerStrategy.com geschrieben und in den Kommentaren hat sich gleich jemand zu Wort gemeldet und über seine Erfahrungen mit Abmahnungen und Poker geschrieben.

Sebbi, kannst du den Anwalt grüßen, wenn er dir nach Kenntnis des Artikels die Abmahnung über 920 Euro zuschickt? Er war eigentlich ganz nett.

Weiter schreibt evologIQ noch eine Urteilsbegründung und verweist auf §284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels). 920 Euro für einen Link auf eine Pokerseite … harter Tobak. Meine Meinung: ich verlinke nicht auf eine Pokerseite die Glücksspiele veranstaltet. Das ist ein Unterschied … allerdings – und jetzt kommt’s – PokerStrategy.com selbst verlinkt auf diese Glücksspiele. Das Impressum ist eine Adresse in Gibraltar und somit sind sie fein heraus … aber was ist mit den Spielern … mir?

Hier kommt §285 StGB ins Spiel:

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Ich habe mich also strafbar gemacht und PokerStrategy.com stiftet zu dieser Straftat an? Hmm …

Und weil ich schon in den Kommentaren auf die Fernsehwerbung hingewiesen habe. Partypoker.net (das .net ist wichtig, denn dort gibt es keine Spiele mit echtem Geld) wirbt ja bekanntlich ziemlich offensiv im TV als Pokerschule, aber tauscht man .net durch .com landet man auf der gleichen Seite nur mit der Möglichkeit um Geld zu spielen. Haarspalterei!

Und dann gibt es noch 888.com, die Pokerturniere auf DSF oder Das Vierte (keine Ahnung?) sponsern. Auf deren Seite gibt es auch das Spiel um Geld.

Also was nun? Mache ich mich strafbar bzw. habe ich mich strafbar gemacht durch meine Rezension? Trigami? Schon wieder so ein Fettnäpfchen? Oder kann man diese Norm ignorieren weil sie angeblich gegen EU-Recht verstoßen soll und es sowieso noch nie ein Urteil zu diesem Paragraphen gegeben haben soll? Hilfe!

Hab noch einen älteren Law Podcast zum Thema gefunden.


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Kommentare

29 Antworten zu „Das letzte Trigami Review … illegal?“

  1. Avatar von nastorseriessix

    Ganz ehrliche Meinung dazu von mir, für deinen Hilfeschrei: Lass die Finger davon, aber vor allem lass die Finger von Trigami und derren Machenschaften.

  2. Avatar von WhiplashWilli

    Für die Erfüllung von § 285 StGB reicht jedenfalls auch die bloße einmalige Gelegenheitsteilnahme, und auch wenn man sich trefflich darüber streiten kann, ob Pokern wirklich ein Glücksspiel ist, sehen das deutsche Gerichte meines Wissens so. Es gibt also in der Tat clevereres, als einen Blog-Eintrag darüber zu posten, dass man am Online-Pokern teilgenommen hat, Scherereien könnte es einem im mindesten Fall einbringen.

  3. Avatar von Torsten

    Hat jetzt weniger etwas mit Poker als mehr mit Trigami zu tun:

    Mir ist selbst in letzter Zeit aufgefallen, dass es viele Auftraggeber gibt, die eine Rezension ihrer Seiten möchten, auf denen „Ingame-Geld“ oder Gegenstände aus Onlinespielen angeboten werden. So kann man für wenige Euros Rüstungen, Waffen, Schiffe, Mounts oder eben Gold, etc. kaufen.
    Laut den AGBs und EULAs der meisten Spiele (eigentlich aller) ist dies aber Verboten. Ich habe Trigami bei dem ersten Angebot dieser Art per E-Mail darauf hin gewiesen, jedoch blieb der Auftrag weiterhin in der Liste. Kurz darauf folgte bereits ein Zweiter.
    Trigami scheint sich wenig Sorgen um seinen Ruf zu machen.

  4. […] zu einem anderen Thema, welches auch Trigami betrifft und zwar negativ. Anscheinend hat Trigami an Sebbis Blog einen Auftrag vermittelt, der nach deutscher Gesetzgebung illegal ist. In diesem Beitrag wird […]

  5. Avatar von basti

    bei der abmahnwelle die durchs land geht nur weil man seine ebay artikel unbedarft beschrieben hat, würde ich auch hier vorsichtig sein

  6. Avatar von nastorseriessix

    Trigami ist halt DRECK, die werden sich irgendwan ganz derbe einen Fang von Rechtswegen her, wenn die so weiter machen wie bisher. Lass/Lasst einfach die finger von derem Angebot und gut ist!

  7. Avatar von David

    Hoffen wir mal, dass nastorseriessix dafür keine Abmahnung bekommt ^^
    Ich hatte die Rezension damals (vor 1-2 Monaten) abgelehnt, mir die seite jetzt aber letztens dann doch angesehen. Gespielt habe ich nicht, aber einiges über Poker gelernt. Auf der seite selbst kann man doch gar nicht spielen, oder? Wo ist also das Problem?

  8. Avatar von Tobi

    Ich habe kürzlich eine Rezension für eine Skat-Seite geschrieben auf der man um echtes Geld spielen kann. Gleiche Scheisse?

  9. Avatar von Tim
    Tim

    nastorserix macht hier auch nur üble Nachrede und die ist bekanntlich auch strafbar. Also immer schon die Bälle flach halten.

    Was da Pokern betrifft. Das ist in der Schweiz vielleicht anders, vielleicht ist es hier anders. Aber ich habe auch nicht drüber geschrieben, weil es mir zu heiß war. Ebenso wie ich nicht über das Skat und die diversen Item Vertick Dienste geschrieben habe. Solche Rezensionen lehne ich ab.

  10. Avatar von Fix

    das Problem bei der Geschichte ist halt das alt bekannte – wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird sich kaum eine Staatsanwaltschaft ernsthaft damit beschäftigen Blogs zu durchsuchen und Leute von Amts wegen zu blangen. Leider schwimmen viele Anwälte auf dieser netten Abmahnwelle mit und wenn man keine anständigen Klienten findet – kann man so halt auch Geld verdienen. Eine Schande ist das.

    Durch deine Rezession an sich sollte eigentlich die Strafbarkeit gem. § 285 StGB nicht erfüllt sein – werd mal ein paar Kommentare wälzen bei Gelegenheit. Sofern du eine Teilnahme an illegalem Geld-Glücksspiel zugibts ist das natürlich ein anderer Dampfer.

    Ich schau mal zu was die Regensburger Jura Bib zu dem Thema her gibt…

    Bis dahin – aufgepasst :-)

    Gruß Fix

  11. Avatar von Frank
    Frank

    @Torsten: Du musst zwischen dem unterscheiden was irgendwelche Firmen nicht gerne haben und was sie in (und mWn belanglose) EULAs schreiben und dem was nach deutschem Recht verboten ist.
    Ein Handel mit WoW-Geld oder ähnlichem könnte zwar nach deutschem Recht sittenwidrig sein, aber ob der Hersteller in seine EULAs irgendwas reingeschrieben hat oder nicht ist irrelevant.

  12. Avatar von Torsten

    [quote comment=“66267″]@Torsten: Du musst zwischen dem unterscheiden was irgendwelche Firmen nicht gerne haben und was sie in (und mWn belanglose) EULAs schreiben und dem was nach deutschem Recht verboten ist.
    Ein Handel mit WoW-Geld oder ähnlichem könnte zwar nach deutschem Recht sittenwidrig sein, aber ob der Hersteller in seine EULAs irgendwas reingeschrieben hat oder nicht ist irrelevant.[/quote]
    Bei dem Kauf einer Software wird das Nutzungsrecht durch den Kauf des Datenträgers entworben. Die Bestätigung einer EULA ist somit unnötig und ihre Inhalt irrelevant. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Software / das Spiel aus dem Internet geladen worden ist. Da hier kein Nutzungsrecht über den Kauf des Datenträgers erworben wurde ist ein Lizenzvertrag von nöten, um die Software nutzen zu dürfen. In diesem Falle wäre dies wohl die EULA und diese wäre dann auch bindend, sofern sie als ganzes oder einige ihrerer Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
    Außerdem muss man noch beachten, dass der „Inhalt der Spielewelten“ (dazu gehören dann auch Items, Spielgeld, etc.) trotz einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung weiterhin dem Herstellt gehört und somit ein Verkauf nicht rechtens ist.
    Das ist zumindest der Stand den ich habe. Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren.

  13. Avatar von Sebbi

    Nunja, danke für die vielen Kommentare, aber ich bin immer noch etwas ratlos. Ich glaube zwar immer noch nicht, dass die Rezension an sich gegen irgendein Gesetz verstößt, aber die Teilnahme an Online Poker für Geld scheint es wohl.

    Es wundert mich halt nur ein wenig, dass im TV ständig für so etwas geworben wird. Bei DSF ja ganz massiv mit ihren 888.com sonstwas Opens … und noch nie hat ein Hahn danach gekräht, oder?

  14. Avatar von Rico
    Rico

    Hallo Sebi, bin durch Zufall auf deine Seite gekommen und will mal ein wenig für Klarheit sorgen.

    Doch vornweg: Dies ist keine Verbindliche Rechtsberatung, im Zweifelsfall lieber einen Anwalt konsultieren!

    Teilnahme an einem „öffentlichen“ Gewinnspiel, kann ein guter Anwalt umgehen; da man sich auf den genannten Seiten anmelden muss und somit Mitglied in einer geschlossenen Gesellschaft ist, kann man die Wirkung des Paragraphen aushebeln. Man darf ja auch in Kneipen rauchen, wenn es eine geschlossene Gesellschaft ist.

    Außerdem können dir sämtliche EU-Rechte absolut egal sein, da in Deutschland nur Deutsches Recht zählt (Ja auch die Anmerkungen bei eb*y sind überflüssig, da dieses EU-recht bei uns keine Anwendung findet und in DE gibt es noch keine Gewährleitung oder Produkthaftpflicht für Privat Personen).

    Einen Bericht über illegale Glücksspiele ist ok, allerdings würde ich auf Links verzichten. Da kann dir selbst ein Disclaimer (Haftungsausschluss) nicht weiterhelfen. Du kannst ja nicht mit eigenen Gesetzen die Gesetze der BRD ausschalten. MERKE: Du haftest für das was du verlinkst und so rege wie du Blogst, solltest du auch überprüfen ob deine Links gegen Deutsches Recht verstoßen. Ist das nicht der Fall passiert dir nichts.

    Eins noch: Du nennst es „Kontakt“, juristen wollen aber „Impressum“ lesen… Mein Tipp (denn da kommt u.U. wirklich ne dicke Abmahnung und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro) mach dir ein Hieb und Stichfestes Impressum und nenn das auch so und nicht kontakt. Es fehlt zudem noch eine Klausel, dass du journalistische redaktionelle Texte veröffentlichst. Die Haftungsklausel für externe Links kannst du drin lassen, macht aber ehr den Eindruck, das du mutwillig auf illegale Seiten verlinkst. Die Disclaimer hatten auch mal so eine Welle wo jeder einen hatte, aber keine wusste wozu… Bringen tun die eh nichts.

    unter:
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
    kannst du dir ein Muster Impressum kostenlos erstellen lassen.

    bei Fragen einfach ne E-Mail.

    MfG Rico

    PS: Beachte bei deinen Blogs auch die Copyrights und Urheberrechte ;) auch das kann Ärger geben. Immer Quellennachweis dazu !!!!

  15. Avatar von evologIQ

    sorry, kann gelöscht werden

  16. Avatar von Sebbi

    ;-) evologIQ: ich habe deinen ursprünglichen Kommentar noch gesehen. PokerStrategy.com ermöglich nicht den Zugriff auf illegale Glücksspiele, sondern ist selbst so ein „Störer“. Ich warte jedenfalls noch auf die Antwort von Trigami, die ich per Mail kontaktiert habe.

  17. Avatar von Sebbi

    Die Antwort von Trigami:

    Hallo Sebastian

    Wir haben vom Kunden eine Unbedenklichkeitserklärung verlangt, die zusichert, dass teilnehmende Trigami-Blogger keinerlei rechtliche Risiken eingehen.

    Sollten wir diese Erklärung nicht erhalten, werden wir die Kampagne nachträglich stornieren und allen teilnehmenden Bloggern empfehlen, die Reviews wieder offline zu nehmen. […]

    Ich bin gespannt …

  18. Avatar von Frank
    Frank

    [quote comment=“66269″](…) Anders sieht es allerdings aus, wenn die Software / das Spiel aus dem Internet geladen worden ist. Da hier kein Nutzungsrecht über den Kauf des Datenträgers erworben wurde ist ein Lizenzvertrag von nöten, um die Software nutzen zu dürfen. [/quote]
    Wer sagt, dass ich ein Nutzungsrecht für eine Software brauche?
    [quote comment=“66269″]In diesem Falle wäre dies wohl die EULA und diese wäre dann auch bindend, ….[/quote]
    Warum wäre sie das? Mein kleiner Bruder hat bei den EULAs auf „Weiter“ geklickt!
    [quote comment=“66269″]Außerdem muss man noch beachten, dass der „Inhalt der Spielewelten“ (dazu gehören dann auch Items, Spielgeld, etc.) trotz einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung weiterhin dem Herstellt gehört und somit ein Verkauf nicht rechtens ist.[/quote]
    Da stimmte ich dir zu, deswegen lassen sich die intelligenten Geld-Händler das reale Geld auch für die Dienstleistung des Überbringens erheben, anstatt für das Gold selber.
    [quote comment=“66269″]Das ist zumindest der Stand den ich habe. Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren.[/quote]
    Das geht mir genauso, ich denke da wirds irgendwann mal ein paar richtungsweisende Urteile geben, bis dahin bleibt alles wie üblich unklar ;-)

  19. Avatar von Frank
    Frank

    Mein Punkt sollte nur sein: Es gibts da einen richtig FETTEN !!! Unterschied zwischen dem deutschen Strafgesetzbuch und dem was irgendeine Firma in ihre EULAs schreibt.

  20. Avatar von Torsten

    [quote comment=“66280″]Wer sagt, dass ich ein Nutzungsrecht für eine Software brauche?[/quote]
    Ohne das Nutzungsrecht begeht man faktisch Diebstahl. Benutzt jemand z.B. mein Auto, ohne dass ich ihm das Nutzungsrecht erteilt habe, stiehlt er es. Gleiches gilt eben auch für Software.
    Kaufst man eine Software im Laden (z.B. Microsoft Office) erstehst man das Nutzungsrecht durch den Kauf.
    Lädt man ein Spiel aus dem Internet (z.B. EVE Online) erhält man das Nutzungsrecht durch die Bestätigung der EULA.

    [quote comment=“66280″]Warum wäre sie das? Mein kleiner Bruder hat bei den EULAs auf „Weiter“ geklickt![/quote]
    Lässt Du auch Deinen kleinen Bruder Deine Verträge unterzeichnen? Erklärung: siehe oben.

    [quote comment=“66280″]Da stimmte ich dir zu, deswegen lassen sich die intelligenten Geld-Händler das reale Geld auch für die Dienstleistung des Überbringens erheben, anstatt für das Gold selber.[/quote]
    Sicherlich eine gute Auslegung. Sollte der Spielehersteller / -betreiber jedoch Deinen Accountnamen herausbekommen wird er Dir das Nutzungsrecht entziehen und Deinen Account sperren.

    [quote comment=“66280″]Das geht mir genauso, ich denke da wirds irgendwann mal ein paar richtungsweisende Urteile geben, bis dahin bleibt alles wie üblich unklar ;-)[/quote]
    Gerichtsurteile dazu kenne ich leider auch nicht, jedoch ist es nicht wirklich unklar ;)

    Die Frage ist nur, ob wir das Thema hier komplett erörtern müssen. Schließlich ging es ursprünglich um Trigami und die rechtlichen Grundlagen für die Rezension, welche Sebbi geschrieben hat. ;)

  21. Avatar von Anonymer Gentoo User
    Anonymer Gentoo User

    Sebbi, an deiner Stelle würde ich nicht lange rumtaktieren und auf irgendwelche Unbedenklichkeitserklärungen warten, die dir nicht weiterhelfen werden solange sie nicht explizit auf deutsches Recht abgefasst sind, was bei einer Firma mit Sitz auf Gibraltar wohl von vorneherein ausgeschlossen werden kann, sondern endlich die Reißleine ziehen und den Saftladen von Trigami sowie alle anderen Peinlichkeiten abstellen. Wieviele Briefe und Mahnungen hast du in den letzten Monaten bekommen? Hast du so großartigen Bock auf weitere, die dann vielleicht richtig teuer werden, oder brauchst du diesen Kick? Das ganze Gewayne um den Pagerank? Wieviele Artikel gibt es allein auf deutschsprachigen Blogs, die selbst wenn sie nur zur Hälfte stimmen allein Grund genug sein sollten es endlich zu lassen? Zieh endlich den Kopf aus dem Sand, herrgottnochmal.

  22. Avatar von Sebbi

    Was soll ich lassen? Das Bloggen?

  23. Avatar von Torsten

    [quote comment=“66397″]Was soll ich lassen? Das Bloggen?[/quote]
    Nee, ich denke er meint, dass Du es sein lassen sollst, für Trigami Rezensionen zu schreiben. :)

  24. Avatar von Sebbi

    Auf jeden Fall genauer auswählen. Bei Online Poker habe ich mir nur gedacht „jawohl, Poker ist toll, das interessiert mich“ … wer hätte gedacht, dass mir meine Leser so ins Gewissen reden ;-)

    Wenn ihr wüsstet was für Rezensionen da zur Zeit sonst noch so im Angebot sind. Nicht feierlich …

  25. Avatar von Torsten

    Gabs mittlerweile eigentlich mal eine Rückmeldung von Trigami bzw. Pokerstrategy.com?

  26. Avatar von Sebbi

    Nein, leider noch nicht, obwohl ich nochmal nachgefragt habe nachdem mein Review bestätigt wurde.

  27. Avatar von Jjamoda

    Tja ich schätze mal, dass es da rechtlich relativ grau ist, da du nicht für Poker direkt wirbst sondern für eine Seite die aber für aktives Poker wirbt und davon lebt. Problematisch könnte es werden, weil du entsprechende Links gesetzt hast, ohne Links wäre das ganze sicher unproblmatischer, entsprechende Probleme hatten die bei heise ja schonmal mit entsprechender DVD-Kopiersoftware, wobei ich glaube, dass die Lobby gg Glücksspielt nicht ganz so aktiv ist.

    Heißt also Daumendrücken ;)

  28. Avatar von irene

    Dazu kann ich noch einmal schreiben, einen ganz ganz großen Bogen um Trigami ….