Sebbis Blog

Schlagwort: Recht

  • WLAN Surfen kann Hausdurchsuchung nach sich ziehen

    Oh ja … wir in Bayern mal wieder. Die Geschichte klingt irgendwie komisch und ich wette da fehlt ein entscheidender Teil, denn ich kann mir einfach nicht vorstellen wie die Polizei jemanden dabei beobachten kann wie er sich mit einem Netbook in ein ungesichertes WLAN „einwählt“, seine Personalien aufnimmt, sich wundert, dass er bei einer Vernehmung nichts sagt und dann ernsthaft eine Hausdurchsuchung durchführt.

    Wie ist das denn möglich? Es gibt (immer noch) haufenweise ungesicherte Funknetzwerke, viele unabsichtlich, manche auch absichtlich. Es soll nun also strafbar sein, wenn ich so etwas nutze? Noch dazu wo sich manche Computer/Handys beinahe automatisch einwählen? Kann doch nicht wahr sein, oder?

    Ähnlich abstrus die heutige Meldung von 3 verurteilten Google Mitarbeitern in Italien. Warum? Weil sie zugelassen haben, dass Schüler ein Video von einer Misshandlung eines autistischen Schülers auf Google Video hochgeladen haben bzw. es wohl nicht schnell genug gelöscht haben. Leben Gerichte und Polizisten wirklich mit uns im gleichen Jahrhundert und verstehen was dieses Internet (bzw. Netzwerke) ist und wie es funktioniert?

    via Golem und mehr auf schwarz-surfen.de

  • Rechtsfrage: Wille etwas anzuschauen dem Besitz der Sache gleichsetzbar?

    Der Spiegel schrieb über ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamburg in dem es um den Besitz von Kinderpornos geht. Ganz offensichtlich eine strafbare Sache, aber weiter unter im Spiegelartikel steht folgender Satz (die Bilder wurden wie alles was man im Netz anschaut im Browsercache gespeichert):

    Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist es jedoch irrelevant, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden. Der Wille, Kinderpornos zu betrachten und über die Bilder und Videos verfügen zu können, ist demzufolge mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.

    Hmm … ernsthaft? Also zunächst einmal ist es relativ leicht Leute auf Seiten mit illegalen Inhalten zu locken damit sie sich alle schön strafbar machen. Anders kann ich mir die Verbreitung von Botnetzen und Menschen, die in Abofallen tabsen nicht erklären. Und zweitens scheint das hier GEZ-Ausmaße anzunehmen … der Wille ist gleich dem Besitz? Geht das so einfach? Kann nicht jeder mit ein paar Klicks über Bilder und Videos verfügen? Wurde das damals nicht mit sehr kurzen Linkstrecken auch von der Webseite des BKA aus gezeigt?

    Naja egal … auf geht’s gen Nürnberg! Campen ;-)

  • Subscribe to Comments sorgt für Abmahnung

    Ach du meine Güte, es gibt tatsächlich Spaßvögel, die einen abmahnen, nur weil sie eine E-Mail von einem bekommen haben. So ist es wohl dem Upload Magazin wegen des Plugins Subscribe to Comments ergangen. Damit kann man ein Häckchen setzen und bekommt fortan Mails, wenn neue Kommentare zu dem Artikel eintrudeln. Nutze ich gerne und hatte ich bis vor ein paar Minuten auch auf meinem Blog eingebaut.

    Allerdings kann man natürlich auch eine falsche Mailadresse eintragen, das Häckchen setzen und wenn sehr viele Kommentare geschrieben werden und das Blog gewerblich ist (die meisten mit Werbung drauf), dann ist das scheinbar abmahnfähiger Spam. Blöde Sache. Es gibt andere Plugins, die das mit einem Opt-In lösen … werd ich mal ausprobieren.

    Spam bzw. unerwünschte Mails auf Grund von Falscheintragungen ist also abmahnfähig? Ich wollte schon immer mal jemanden abmahnen. Wie viel Geld kriegt man denn dafür? Mega-Downloads.net (eine Seite, die 100 Euro für den Download von Freeware und Open Source verlangt, wenn man sich registriert) hat mir nämlich erst eine Rechnung, dann eine Mahnung und auf meinen freundlichen Hinweis, dass ich nicht ihr Kunde bin und ein Spaßvogel wohl meine Mailadresse (unsinn at sebbi.de) in ihrem Formular verwendet hat, teilten sie mir mit, dass sie den Widerruf nicht anerkennen. Eindeutig Spam, finde ich … oder?

  • Anonymous vs. That Kochbuch

    Herrlich … eine Kriegserklärung an DAS Kochbuch als Imitat des „Message to Scientology“ Videos ;-)

    via Nerdcore

  • Knieper mahnt erneut Blogger ab …

    … diesmal (wieder) Rene vom Nerdcore Blog. Und zwar wegen der Tatsache, dass er einen Screenshot der Plusminus Sendung über die Abmahnungen von Marions Kochbuch (wer wurde von denen eigentlich noch nicht abgemahnt?) gebloggt hat. Grund: Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jemand lässt sich von der ARD filmen, stimmt wahrscheinlich der Veröffentlichung zu und mahnt dann Menschen ab, die Standbilder von dem hier zu findenden Video machen und zeigen. Geht das wirklich?

    Und hat dieser Herr Knieper ein Gutscheinheft von seinem Anwalt bekommen oder wie macht er das so schnell und so oft? Die Sendung wurde doch erst vorgestern ausgestrahlt?

    Wie auch immer, ich wünsche viel Glück und Erfolg. Wer will schon 3500 Euro für einen Screenshot zahlen?

  • Scharia einführen?

    Ja hat der Erzbischof von Canterbury den Popo offen? Was lese ich da gerade im Spiegel Online?

    Das Vereinte Königreich müsse „der Tatsache ins Auge blicken“, dass sich einige der Bürger nicht mit britischem Recht identifizierten …

    Muslime sollten so beispielsweise bei Ehe- oder Finanzstreitfällen zwischen den Rechtssystemen wählen können. Dass es nur ein Rechtssystem für alle gibt, findet er gefährlich.

    Ja geht’s noch? Wieso kuscht jeder und hier vor allem das Oberhaupt einer Kirche vor dem Islam? Was Menschen so in ihrer Freizeit unternehmen und was auch immer sie für Stories glauben kann einem ja egal sein, aber wieso sollte für manche Menschen – noch dazu angehörige einer bestimmten Religion – ein anderes Rechtssystem gelten? Und was spielt das für eine Rolle wer sich mit dem Recht identifizieren kann?

    Lasst uns alle eine eigene Religion gründen! An was wir glauben ist egal, wir flippen einfach jedes mal aus, wenn irgendjemand sich über uns lustig macht und führen unser eigenes Rechtssystem ein. Oberste Regel: keine Steuern.

    Grüße,
    ein Ungläubiger

  • Das letzte Trigami Review … illegal?

    Gestern habe ich eine Rezension über PokerStrategy.com geschrieben und in den Kommentaren hat sich gleich jemand zu Wort gemeldet und über seine Erfahrungen mit Abmahnungen und Poker geschrieben.

    Sebbi, kannst du den Anwalt grüßen, wenn er dir nach Kenntnis des Artikels die Abmahnung über 920 Euro zuschickt? Er war eigentlich ganz nett.

    Weiter schreibt evologIQ noch eine Urteilsbegründung und verweist auf §284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels). 920 Euro für einen Link auf eine Pokerseite … harter Tobak. Meine Meinung: ich verlinke nicht auf eine Pokerseite die Glücksspiele veranstaltet. Das ist ein Unterschied … allerdings – und jetzt kommt’s – PokerStrategy.com selbst verlinkt auf diese Glücksspiele. Das Impressum ist eine Adresse in Gibraltar und somit sind sie fein heraus … aber was ist mit den Spielern … mir?

    Hier kommt §285 StGB ins Spiel:

    Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

    Ich habe mich also strafbar gemacht und PokerStrategy.com stiftet zu dieser Straftat an? Hmm …

    Und weil ich schon in den Kommentaren auf die Fernsehwerbung hingewiesen habe. Partypoker.net (das .net ist wichtig, denn dort gibt es keine Spiele mit echtem Geld) wirbt ja bekanntlich ziemlich offensiv im TV als Pokerschule, aber tauscht man .net durch .com landet man auf der gleichen Seite nur mit der Möglichkeit um Geld zu spielen. Haarspalterei!

    Und dann gibt es noch 888.com, die Pokerturniere auf DSF oder Das Vierte (keine Ahnung?) sponsern. Auf deren Seite gibt es auch das Spiel um Geld.

    Also was nun? Mache ich mich strafbar bzw. habe ich mich strafbar gemacht durch meine Rezension? Trigami? Schon wieder so ein Fettnäpfchen? Oder kann man diese Norm ignorieren weil sie angeblich gegen EU-Recht verstoßen soll und es sowieso noch nie ein Urteil zu diesem Paragraphen gegeben haben soll? Hilfe!

    Hab noch einen älteren Law Podcast zum Thema gefunden.

  • Gravenreuth zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt

    Der Spitzenanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth und gern gesehener Gast sowohl im Heise-Forum als auch im Äquivalent bei Golem, wurde jetzt tatsächlich zu einem halben Jahr Knast verurteilt … wegen versuchten Betruges gegenüber der taz (die berichten natürlich auch genüsslich darüber). Hat’s ihn also mal erwischt … den Mann, den man seit 1992 auch unter den Namen Tanja, Monika, Jasmin, Michaela, Veronika und Simone kennt.

    via Heise Newsticker

  • StudiVZ und die Werbevisionen

    Faszinierend, zur Zeit läuft auf StudiVZ ein Ideenwettbewerb. Man hat das schon oft gesehen: Studenten schicken ihre meist genialen Ideen an StudiVZ damit sie prämiert werden können. Als Gewinn gibt es eine Reise nach Cannes, etc usw.

    Das tolle dabei sind die Teilnahmebedingungen und die Umstände der Löschung einer gewissen Werbevisionen-Gruppe. Zitat:

    9. Sofern Urheberrechte an den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen bestehen, räumen die Teilnehmer
    den Veranstaltern das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle
    bekannten und zukünftigen Nutzungs- und Verwertungsarten an den im Rahmen dieses Wettbewerbs
    eingereichten Werbekonzepten ein. Diese sind berechtigt, von dem im Rahmen des Wettbewerbs
    eingereichten Konzept beliebig viele Kopien bzw. Unterlizenzen an Dritte zu erstellen, ohne dass der
    Teilnehmer hierfür einen Anspruch auf Unterlizenzgebühren hat.

    Also ich weiß ja nicht … wenn ich eine geniale Idee hätte, ich würde da nicht teilnehmen. Zu Recht haben sich da einige Studenten aufgeregt und scheinbar die StudiVZ-Gruppe in der die Ideen gesammelt wurden überrannt. Nun, die Gruppe wurde gelöscht … jetzt soll man seine Ideen per Mail einschicken.

    Werbeblogger hat die Story ausführlicher und bei Bloglike findet man ein bisschen Text, falls er sich bei StudiVZ selbst ändern sollte. Was nun? Wie Herr Breitenbach schon angemerkt hat … man darf stolz auf die Studenten sein, die sich das nicht haben bieten lassen.

    Wie wäre es für die Veranstalter, wenn sie einfach die Gewinner fördern anstatt ihnen die Ideen zu „klauen“? Firma gründen und versuchen. Andere können das doch auch, Microsoft mit dem Imagine Cup und Axel-Springer, die sogar 500000 Euro springen lassen. Zwar ist mir das mit den Rechten bei letzterem Wettbewerb auch nicht klar, aber zumindest ist die Gewinnsumme hoch und nicht nur eine Reise nach Cannes … das krieg ich auch für 29 Euro beim Billigflieger ;-)

    StudiVZ, StudiVZ, gebt mir endlich Feeds von Aktivitäten meiner Freunde (das klang in meinem Kopf weniger stalkermäßig …)!

  • Schäuble muss weg

    Oder etwa nicht? Ist das nicht mittlerweile verfassungsgefährdend was unser Minister für Inneres da äußert? Der Staat soll bei Bedarf töten dürfen und nicht nur – wie früher – durch vergleichsweise harmlose Rettungsschüsse, nein gezielt. Außerdem Handy- und Internetverbot für potenzielle Terroristen. Wenn das nicht so durchzusetzen ist (siehe Online-Durchsuchungen), dann muss man eben die Verfassung ändern … und ähnliche Dinge (SpOn).

    Paragraph 83 StGB, Absatz 1:

    Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Paragraph 138 StGB, Absatz 1:

    Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung […] 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, […] zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Artikel 1 Grundgesetz, Absatz 1:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Artikel 20 Grundgesetz:

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Artikel 79 Grundgesetz, Absatz 3:

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Genug Grundlage um das Rumpelstilzchen in unserem Innenministerium in Grund und Boden zu klagen oder zumindest anderen Widerstand zu leisten. Die SPD positioniert sich als Retter des Grundgesetzes … recht so!

    Siehe auch:
    Helft Wolfgang, mitmachen bei Stasi 2.0 schwarz