Sebbis Blog

Schlagwort: Abmahnung

  • Ausgedachte IP-Adressen für Abmahnungen verwendbar?

    Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein.

    – Anwalt Urmann / Kanzlei U+C …

    Aus einem Interview der Zeit, Seite 2 der Golem.de Veröffentlichung. Der Anwalt sieht nicht das Problem von dem was er da von sich gibt. Das Abmahnsystem mag in vielen Fällen absolut sinnvoll erscheinen, aber in Urheberrechtsfällen, die auf Ermittlung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt basieren, ist das der absolute Horror. Wenn man sich dann das Zitat oben anschaut … nunja, die IP-Adressen könnten auch frei erfunden sein und es wäre völlig egal, weil der Abgemahnte sich nicht dagegen wehren kann.

    Im Prinzip steht hier ja Aussage gegen Aussage. Eine Firma behauptet man bzw. der Anschlussinhaber hätte zu Zeit X etwas bestimmtes gemacht, das man in Zukunft bitte unterlassen soll. Anschlussinhaber Y behauptet dem ist nicht so.  Aber der Abmahner hat dabei leider alle Vorteile auf seiner Seite:

    • angeblich wasserdichte Gutachten, die bestätigen, dass ihre Software korrekt arbeitet (sie machen das sicher für jedes kleine Release dieser Software neu, oder?)
    • eine durch den Provider bekannt gegebene Anschrift, die aus einer Zuordnung kommt, die zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht mehr nachvollziehbar ist, weil der Provider die Daten nicht so lange speichert. Auch eigene Aufzeichnungen welche IP man wann hatte sind egal, man vertraut einfach darauf, dass die Zuordnung auch korrekt verlaufen ist
    • es ist nicht leicht ein Negativ zu beweisen, weshalb man sich auch extrem schwer tun wird zu beweisen, dass man zum Zeitpunkt X nicht Tat ABC begannen hat, aber anders ist die Behauptung ja nicht zu widerlegen
    • für den Abgemahnten entstehen erst einmal Kosten, wenn man sich wehren wollen würde, die immer höher sind als die Abmahnung selbst

    Super Sache also. Statt Aussage gegen Aussage heißt das also Gegengutachten ist nötig und weg mit der Unschuldsvermutung. Mal ganz ehrlich liebe Anwälte da draußen, was ist denn eine IP-Adresse mit einem Zeitstempel – von der abmahnenden Firma selbst ermittelt – überhaupt für ein Beweis? Das ist eigentlich nur eine Behauptung, die es zu beweisen gilt und ohne Zeitmaschine ist das noch nicht möglich, oder?

    Zurück zur Überschrift. Es ist also so, dass auch ausgedachte IP-Adressen für eine Abmahnung taugen, so lange ein Gericht den Antrag durchwinkt und der Provider einem dann die Anschrift zukommen lässt. Vollkommen egal, ob man tatsächlich etwas gemacht hat, so lange jemand deine Adresse hat, kann er dich einfach so abmahnen. Warum, liebe Abmahnanwälte, umgeht ihr dann nicht einfach den lästigen Schritt mit dem Provider und schickt nicht einfach gleich Abmahnungen an beliebige Adressen? Wäre doch viel einfacher …

  • Die Tücken des Abmahnwesens

    Über den Freizeitsport vieler Anwälte mal eben ein paar Webseitenbetreiber abzumahnen, hat bestimmt schon jeder hier einmal etwas gelesen. Jemand stellt etwas ins Internet, andere finden und verwenden es und natürlich möchte derjenige, der das Foto oder den Text geschrieben hat auch etwas davon haben.

    In einigen Fällen ist klar erkennbar, dass die Verwendung kostenfrei und ggf. gegen Nennung des Autors erfolgen kann (z.B. Bilder mit CC-Lizenz). In anderen Fällen ist es nicht erkennbar oder man hat es einfach übersehen. Schön und gut, dann wird man halt abgemahnt.

    Jetzt gibt es allerdings den Fall von Philipp, dem Autor von nom nom nom, der in einem Blogeintrag einfach mal fröhlich einen Artikel einer Journalistin zitiert und verlinkt hat. Das lässt sich besagte Journalistin natürlich nicht gefallen und mahnt ihn ab. Halt nein! Anders! Sie beauftragt eine Firma Kopien ihrer Artikel im Internet zu finden und gibt diese teuer erstandene Liste ihrem Anwalt, der dann scheinbar ohne vorherige Kontaktaufnahme jedem eine Abmahnung schreibt. Fies! Und ich kann dazu auch nicht mehr als Johnny Häusler von Spreeblick sagen. Liebe Journalisten: wenn ihr 80 Euro für einen Beitrag bekommt, dann könnt ihr doch nicht jemanden, der euch nur zitiert auf 2155 Euro abmahnen!

    Das Abmahnwesen ist krank, absolut krank! Es mag oft berechtigte Gründe geben jemanden abzumahnen und in manchen Fällen sollte man sie auch richtig bluten lassen, aber hier? Warum ist hier eine Abmahnung passiert? Weil der Anwalt gierig ist! Abmahnungen schreiben ist für Anwälte in etwa so wie für Restaurants Getränke zu verkaufen. 99% Reingewinn!

    Denn man muss sich das mal vorstellen … wie viel Arbeit fällt einem Anwalt bei so einer Abmahnung schon an? Adresse raussuchen und Standardbrief mit Kostenote zuschicken. Vielleicht noch ein bisschen prüfen, ob es wirklich berechtigt ist und mit dem eigenen Gewissen vereinbar. Länger als 10 Minuten kann das in diesem Fall ja nicht gedauert haben, denn die Journalisten hat wie so viele Abmahner gleich eine ganze Liste von Personen abgemahnt. Trotzdem Anwaltskosten von 955 Euro wegen einem angeblichen Gegenstandswert von 21200 Euro. Netter Stundenlohn, Herr Anwalt!

    Da ist der Wurm drin! Das sieht doch jeder. Erstmal wird hier nicht nach Aufwand bezahlt und dann oft noch absolut wilde Gegenstandswerte festgelegt. Aber das ist ja nur der eine Teil. Neben den Anwaltsgebühren sind ja noch 1200 Euro Schadensersatz in der Abmahnung enthalten. Laut Journalistin, weil es so teuer war eine Firma mit dem Auffinden solcher Webseiten zu beschäftigen. No way! Das ist eine einfache Google-Suche nach Textpassagen und gut ist’s. 1200 Euro Schadensersatz für ein Zitat aus ihrem Artikel mit Nennung des Urhebers in einem kleinen Blog. Ich vermute mal der gleiche Betrag wird auch von einer großen Zeitung, die den Artikel unerlaubt komplett abgedruckt hat, verlangt. Ist Schadensersatz nicht mehr abhängig vom entstandenen Schaden? Und ist hier überhaupt ein Schaden entstanden?

    Muss ich jetzt fürchten für ein Vollzitat eines kleinen Artikels über Schweinegrippe in der lokalen Zeitung ebenfalls abgemahnt zu werden? Ich zitiere und verlinke nie wieder eine große Zeitung, wenn das der Fall ist …

    P.S.: Ich hab ja einige Juristen als Freunde und Leser. Falls ihr das gelesen habt, wie steht ihr denn zu Abmahnungen? Und wird man da nicht ganz feucht, wenn man für so minimalen Aufwand gleich mal 1000 Euro und mehr abgreifen kann? Auch wenn man da mit Kanonen auf Spatzen schießt ;-)

  • Subscribe to Comments sorgt für Abmahnung

    Ach du meine Güte, es gibt tatsächlich Spaßvögel, die einen abmahnen, nur weil sie eine E-Mail von einem bekommen haben. So ist es wohl dem Upload Magazin wegen des Plugins Subscribe to Comments ergangen. Damit kann man ein Häckchen setzen und bekommt fortan Mails, wenn neue Kommentare zu dem Artikel eintrudeln. Nutze ich gerne und hatte ich bis vor ein paar Minuten auch auf meinem Blog eingebaut.

    Allerdings kann man natürlich auch eine falsche Mailadresse eintragen, das Häckchen setzen und wenn sehr viele Kommentare geschrieben werden und das Blog gewerblich ist (die meisten mit Werbung drauf), dann ist das scheinbar abmahnfähiger Spam. Blöde Sache. Es gibt andere Plugins, die das mit einem Opt-In lösen … werd ich mal ausprobieren.

    Spam bzw. unerwünschte Mails auf Grund von Falscheintragungen ist also abmahnfähig? Ich wollte schon immer mal jemanden abmahnen. Wie viel Geld kriegt man denn dafür? Mega-Downloads.net (eine Seite, die 100 Euro für den Download von Freeware und Open Source verlangt, wenn man sich registriert) hat mir nämlich erst eine Rechnung, dann eine Mahnung und auf meinen freundlichen Hinweis, dass ich nicht ihr Kunde bin und ein Spaßvogel wohl meine Mailadresse (unsinn at sebbi.de) in ihrem Formular verwendet hat, teilten sie mir mit, dass sie den Widerruf nicht anerkennen. Eindeutig Spam, finde ich … oder?

  • StudiVZ und so …

    Nachdem Steffis Blog mein Blog und meine MySpace Seite beim Suchbegriff Nuttengelöt schon fast eingeholt hat, entdeckt sie sich auch noch bei der Bildersuche nach StudiVZ. Ihr Profilbild taucht dort nämlich an recht prominenter Stelle auf:

    studivz_steffi.jpg

    Neuer SEO (wie ich diese Abkürzung hasse) Wettbewerb? Wer schafft es mit seinem Profilbild auf Platz 1?

    Und was macht StudiVZ sonst noch so? Sie haben ein bisschen am Design gedreht und ohne Javascript geht jetzt gar nichts mehr, aber sonst hat sich eigentlich nicht viel geändert. Man fragt sich doch was die mit den vielen Mitarbeitern und Millionen so anstellen … oder nicht? Außerdem wollen sie nun ein VZ für alle Nicht-Studenten einrichten. Wie kreativ … nochmal das gleiche in grün? Ist halt schon blöd, wenn man sich durch den Namen des Zugpferdes ein wenig die Option nimmt dort eine Art Facebook für alle zu schaffen bzw. sich nicht traut die Grenzen zwischen Schülern, Studenten und allen anderen einfach zu vergessen (stattdessen löschen sie auch noch kreative Lehrveranstaltungen … grrr).

    Aber der Name … ja der Name … den finden sie besonders toll und schützenswert und so mahnen sie fleißig andere VZs ab, weil VZ ja nun jetzt nur noch StudiVZ bedeutet und alle anderen das deshalb nicht mehr benutzen dürfen. Es wird wohlgemerkt nicht abgemahnt weil da jemand „klont“ … denn wenn überhaupt, darf hier nur Facebook klagen … denn die waren ja wohl als erstes in diesem Look zu sehen ;-)

  • Knieper mahnt erneut Blogger ab …

    … diesmal (wieder) Rene vom Nerdcore Blog. Und zwar wegen der Tatsache, dass er einen Screenshot der Plusminus Sendung über die Abmahnungen von Marions Kochbuch (wer wurde von denen eigentlich noch nicht abgemahnt?) gebloggt hat. Grund: Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jemand lässt sich von der ARD filmen, stimmt wahrscheinlich der Veröffentlichung zu und mahnt dann Menschen ab, die Standbilder von dem hier zu findenden Video machen und zeigen. Geht das wirklich?

    Und hat dieser Herr Knieper ein Gutscheinheft von seinem Anwalt bekommen oder wie macht er das so schnell und so oft? Die Sendung wurde doch erst vorgestern ausgestrahlt?

    Wie auch immer, ich wünsche viel Glück und Erfolg. Wer will schon 3500 Euro für einen Screenshot zahlen?