Bei diversen Onlinemusikverkäufern gibt es ja bekanntlich CDs oder auch nur einzelne Lieder zu kaufen. Man kann sich dann entweder das Produkt herunterladen (z.B. iTunes) oder bekommt eine CD zugeschickt (z.B. Amazon). Meine Frage bezieht sich auf die Hörbeispiele. In vielen Fällen sind das auch nur MP3s oder irgendein vergleichbares Format. Für Klingeltöne reichen die ja vollkommen aus. Ist es nun legal diese Hörbeispiele als Klingeltöne zu verwenden?
Kann ich selbst eigentlich Hörbeispiele ins Netz stellen? Also 30 Sekunden irgendeines Songs, einfach so? Wäre doch mal überlegenswert das bei Sweetie (es gibt übrigens einen neuen Klingelton mit diesem Scheißvieh) oder anderen Klingeltönen zu machen. Die ersten 30 Sekunden – so lange dürften die wenigsten sein – einfach als Hörprobe online stellen zusammen mit einer einfachen Anleitung wie man das kostengünstig auf sein Handy bekommt?
Das ist immerhin eine Hundertmillionen-PLUS-Industrie, die Geld mit NICHTS verdient und hauptsächlich Kinder ausbeutet. Sagenhaft und zerstörungswert (ist meine Absichtserklärung eigentlich strafbar?) …
Da muss man schon mit drastischen Mitteln ran. Denn scheinbar reichen auch keine noch so großen Hinweisschilder, dass man das gesamte Musikstück für den halben Preis in CD-Qualität bekommen kann, aus um dieser albernen Abzocke ein Ende zu bereiten.