Wie wählt man einen Bundeskanzler

Hey RTL2! Ihr seid spitze! Eure Berichterstattung macht euch keiner nach! Da sehe ich gerade doch ein Kind, das als Politikwissenschaftler angepriesen wird. Und was sagt er? „Sollte nach dem dritten Wahlversuch [im Bundestag] kein Kanzler feststehen, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen …“.

Man schlage nun sein Grundgesetz auf. Artikel 63, 3. und 4. Absatz. Der Bundestag hat 14 Tage Zeit. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Wahlversuche. Woher kommt dieser Mythos nur?


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Kommentare

5 Antworten zu „Wie wählt man einen Bundeskanzler“

  1. Avatar von Cappellmeister

    Naja. Wenn man §63 mit sämtlichen Absätzen liest, dann kann man das schon so sehen, dass der Bundespräsident nach 3 Wahlgängen den Bundestag auflösen darf.
    Was RTL2 vielleicht verwechselt sind Bundestagswahl und Wahlgänge im Bundestag.

  2. Avatar von Regina
    Regina

    um meinem Berufsstand mal Ehre zu machen im Grundgesetz gibt es nur Artikel keine § :-)

  3. Avatar von Sebbi

    Vertrauen wir lieber mal Gesetzen, die auf der Seite der Bundesregierung stehen und dubiosen Datenschützern ;-) Aber selbst bei denen steht nichts von 3 Wahlgängen … höchstens 3 „verschiedenen“ Arten zu wählen … gewählt werden darf aber beliebig oft…

  4. Avatar von Cappellmeister

    Gestern Abend einen der Bildungssender gesehen?
    Nach 3 Wahlphasen kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahl anordnen. Steht zwar so nicht im Grundgesetz ist aber so.

  5. Avatar von Sebbi

    PHASEN!!!! Aber nicht Wahlgängen! Das steht exakt so im Grundgesetz!!!! Der Bürger bzw. RTL2-Politikwissenschaftler verwechselt das aber gerne … die mittlere Wahlphase erlaubt so viele Wahlgänge wie in die dafür vorgesehenen 14 Tage reinpassen ;-)